Gut beraten

Wir sind umgezogen: Das neue Büro befindet sich in der August-Winkhaus-Str. 5 in Telgte

Silke Brockmann, Karin Brockmann und Miriam Niggemeier

Wir freuen uns auf Sie!

Ein Lohnsteuerhilfeverein mit Tradition

Um viele Steuervorteile und die bestmögliche Steuererstattung zu erreichen, sollte keiner auf kompetente Beratung verzichten.

Der Gesetzgeber schaffte in den 60er Jahren die Grundlage für mehr Chancengleichheit. Als eine der ersten Bürgerinitiativen Deutschlands entstand Anfang der 70er Jahre die Arbeitsgemeinschaft der Lohnsteuerzahler Telgte e.V.

Eine Selbsthilfeorganisation für Arbeitnehmer, die bei der Oberfinanzdirektion eingetragen ist. Unsere Mitglieder vertrauen auf unsere langjährige Erfahrung!

Unsere Beratungsbefugnis

Die Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine ist erheblich erweitert worden. Wesentlich mehr Arbeitnehmer können jetzt die Beratung durch uns in Anspruch nehmen. Im Rahmen einer Mitgliedschaft dürfen wir nunmehr für Arbeitnehmer und Rentner in folgenden Steuersachen Hilfe leisten:


Bei der Einkommenssteuererklärung, wenn nur


Einkünfte
  • aus nichtselbständiger Arbeit (z.B. Lohn, Gehalt, Renten)
  • aus wiederkehrenden Bezügen (z.B. Altersvorsorgen)
  • und aus Unterhaltsleistung

vorliegen und/oder zusätzlich

weitere Überschusseinkünfte
  • aus Kapitalvermögen, (z.B. Zinsen) 
  • aus Vermietung und Verpachtung und
  • aus privaten Veräußerungsgeschäften

erzielt werden und die Einnahmen aus diesen drei Einkunftsarten
insgesamt 18.000 € bei Ledigen bzw. 36.000 € bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern nicht übersteigen. 

Unsere Leistungen für unsere Mitglieder

Für den Jahresbeitrag können Sie unser komplettes Serviceangebot im Rahmen unserer Beratungsbefugnis das ganze Jahr über kostenlos nutzen.

  • die Erstellung der Steuererklärung
  • Prüfung der Steuerbescheide
  • Einlegung von Einsprüchen
  • Beratung bei der Steuerklassenwahl
Unsere Beiträge

Unser Jahresmitgliedsbeitrag beträgt 145 €. Folgende soziale Staffelung ist jedoch möglich:

gesamter Bruttolohn / Einkünfte:Mitgliedsbeitrag pro Jahr:
bis 10.000 €54 €
10.001 € – 35.000 €72 €
35.001 € – 50.000 €86 €
50.001 € – 65.000 €95 €
65.001 € – 75.000 €107 €
75.001 € – 100.000 €112 €
über 100.000 €145 €
Der Mitgliedsbeitrag kann selbstverständlich steuerlich abgesetzt werden!

Zu den Einkünften gehören Bruttogehälter, Renten, Einnahmen aus Vermietungen, Kapitalerträge u.ä.

Kontakt

Das Büro befindet sich in der August-Winkhaus-Str. 5 in Telgte

Unsere E-Mailadresse lautet info@agl-telgte.de

Telefonisch erreichen Sie uns unter 02504 2423 zu folgenden Uhrzeiten:

Montag08:00 – 09:00 Uhr und 
11:00 – 13:00 Uhr
Dienstag08:00 – 09:00 Uhr und 
11:00 – 13:00 Uhr
Mittwoch08:00 – 09:00 Uhr
Donnerstag08:00 – 09:00 Uhr und 
17:00 – 19:00 Uhr
Freitag08:00 – 09:00 Uhr und 
11:00 – 13:00 Uhr
Benötigte Unterlagen

Diese Unterlagen benötigen wir von Ihnen, um Ihre Einkommenssteuererklärung reibungslos zu bearbeiten. Sie kann auch hier heruntergeladen werden.

  • Elektronische Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber sowie sonstige Einkünfte:
    • Arbeitslosen- oder Insolvenzgeld der Arbeitsagentur
    • Kranken- und Mutterschaftsgeld der Krankenkasse
    • Elterngeld 
    • Jahres-Bescheinigungen über Zinserträge der Banken
    • Rentenbezugsmitteilungen
    • Einkünfte von Test-/Impfzentren inkl. Art der Tätigkeit und Stundenanzahl 
  • Kosten für Aus- und Fortbildungen
  • Spendenbescheinigungen
  • Schwerbehinderungen ab 20 GdB oder Pflegegradnachweis ab 2 + Pflegegradbescheinigung bei unentgeltlicher Pflege Angehöriger
  • Krankheits- und Pflegekosten
  • Unterstützungen
  • Renovierungs- und Wartungskosten von Handwerkern (Rechnungen mit separaten Lohnkosten und Bezahlung mit Kontoauszügen belegen) sowie Schornsteinfeger, Hausmeister (Neben-/Betriebskostenabrechnung des Vermieters bzw. Hausverwalters)
  • Bei Eigentum / Eigennutzung werden energetische Maßnahmen speziell gefördert: hier ist die Handwerkerrechnung, der Kontoauszug und eine spezielle Bescheinigung der Fachfirma notwendig (ein Muster können Sie hier herunterladen)
  • Versicherungsbeträge:
    • KFZ
    • Unfall
    • Rechtschutz
    • Kranken (Privatversicherte: Jahresbescheinigung über Basisbeträge)
    • Leben
    • Haftpflicht
    • Basis/Rürup-Rente
    • Riesterrente
  • Steueridentifikationsnummern der Kinder
  • Kinderbetreuungskosten (Rechnung und Bezahlung mit Kontoauszügen belegen)
  • bei Kindern über 18 Jahren: elektronische Lohnsteuerbescheinigung und Schul- oder Studienbescheinigung oder Kindergeldbescheid
  • Unfallkosten auf dem Arbeitsweg
  • Gewerkschaftsbeitrag
  • Anschaffungen von Büroausstattung sowie PC und Drucker (mit beruflichem Nutzungsanteil)
  • Firmenwagen: Gehaltsabrechnung von Januar – Dezember
  • Leiharbeiter: Arbeitsvertrag, Einsatzbescheinigung/Zeitnachweise
  • Kraftfahrer sowie andere Berufe mit Auswärtstätigkeit benötigen eine Arbeitgeberbescheinigung mit den Jahresarbeitstagen (ein Muster können Sie hier herunterladen)
  • Bei Mini-Euro-Jobs: Gehaltsabrechnung von Dezember für die Rentenbeiträge und Gehaltsabrechnung 09/2022 für die Auszahlung der Energiepreispauschale
  • Kirchenaustrittsbescheinigung
  • PV-Anlagen bis 30 kW dürfen wir beraten, wenn keine steuerpflichtigen Einkünfte vorliegen (EÜR-Rechnung)   
  • Mieter: Nachweis über die Miethöhe, zusätzliche Nebenkosten wie z.B. Strom, Hausratversicherung
  • Homeoffice: Für die Tagespauschale genaue Anzahl der Arbeitstage angeben (dies gilt auch für Lehrer und Außendienstmitarbeiter ohne Firmenarbeitsplatz)
  • Arbeitszimmer (Änderung ab 2023!)
    nur wer mehr als 50 % der Arbeitszeit im Homeoffice arbeitet, kann die tatsächlichen Kosten eines separaten Arbeitszimmers absetzen. Hierzu benötigen wir:
    den Grundriss des Arbeitszimmers (inkl. Quadratmetern) und
    • bei Mietern: Nachweis über die Miethöhe, zusätzliche Nebenkosten wie z.B. Strom, Hausratversicherung
    • bei Eigentümern: Kreditzinsen, Anschaffungskosten der Immobilie, Strom, Wasser, Heizkosten, Stadtabgaben, Hausrat- und Gebäudeversicherungen